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Limited & Co. KG - unsere Rechtsform des Jahres

Die Limited bietet deutschen Unternehmern viele Vorteile gegenüber der GmbH oder der GbR. Eine Gesellschaftsform vereinigt aber noch mehr Vorteile auf sich: Die Limited & Co. KG! Für den Steuerberater Jürgen Schwendemann (Freiburg) ist die Limited & Co. KG die Rechtsform des Jahres.

Die Limited & Co. KG

Die Limited bietet deutschen Unternehmern viele Vorteile gegenüber der GmbH oder der GbR. Eine Gesellschaftsform vereinigt aber noch mehr Vorteile auf sich:

Die Limited & Co. KG ist eine echte deutsche Personengesellschaft.

Die Limited übernimmt die Rolle der Vollhafterin (Komplementärin). Eine oder mehrere Personen beteiligen sich als sogenannte Teilhafter an dieser Gesellschaft. Die Höhe des Teilhaftungsbetrages (sogenannte Kommanditeinlage) können die Gesellschafter frei bestimmen. Dies gilt auch für die Gewinnverteilung. Hierüber werden Regelungen im Gesellschaftsvertrag getroffen.

Gesetzliche Regelungen zur Kommanditgesellschaft finden Sie im Handelsgesetzbuch. Dort sind die Rechte und Pflichten von Vollhaftern und Teilhaftern geregelt.

Bitte beachten Sie, dass regelmäßig erst mit Eintragung Limited & Co. KG im deutschen Handelsregister der gewünschte Haftungsschutz bei den Teilhaftern eintritt.

Steuerlich wird die Limited & Co. KG wie die GmbH & Co. KG behandelt.

Die Vorteile einer Limited & Co. KG:

  • Verluste können grundsätzlich mit anderen Einkünften verrechnet werden.
  • Kapitalentnahmen ohne vorherige schriftliche Festlegung sind keine verdeckten Gewinnausschüttungen.
  • Bei der Einlage privater Immobilien in das Betriebsvermögen einer Ein-Mann-Limited & Co. KG zur Verbesserung der Eigenkapitalsquote wird keine Grunderwerbsteuer fällig. Künftige Reperaturen mindern außerdem als Betriebsausgaben die Gewerbesteuer.
  • Kosten des Erwerbs von Anteilen an einer Limited & Co. KG sind für den Gesellschafter steuermindernde Anschaffungskosten.

Wer gründet eine Limited & Co. KG?

Die Erfahrung von Go Ahead geht eindeutig dahin, dass ehemals als Einzelunternehmer Tätige diese Gesellschaftsform bevorzugen. Diese sind es gewohnt, "aus der Kasse" des eigenen Unternehmens zu leben und empfinden Regeln der Kapitalgesellschaft wie z.B. die verdeckte Gewinnausschüttung als begrenzend in der eigenen Entfaltung. Da der Haftungsschutz gewährleistet ist, die Gesellschaft nach deutschen Steuer- und Rechtsregeln zu führen ist und im Verhältnis zur Kapitalgesellschaft ähnlich schnell, unkompliziert und kostengünstig herzustellen ist, entscheidet sich ein guter Teil unserer Kunden für diese Form der unternehmerischen Tätigkeit.

Was sind die wesentlichen Unterschiede zur Kapitalgesellschaft - Limited?

Sie werden nach den Erfahrungen unserer Kunden insbesondere bemerken, dass die steuerliche Handhabung eine andere ist: Während bei der Kapitalgesellschaft das sog. Zuflussprinzip gilt (private Versteuerung erst mit Zufluss aus der Gesellschaft), werden Sie Gewinne in einer Personengesellschaft nach dem sog. Gewinnentstehungsprinzip zu versteuern sind. Entstandene Gewinne, unabhängig vom Zufluss an Sie privat, sind als ?Einkünfte aus Gewerbebetrieb? nach Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Der Gesetzgeber hat jedoch für die sog. Thesaurierung eine steuerliche Privilegierung vorgesehen: Belassen Sie entstandene Gewinne in der Personengesellschaft, wir eine pauschale Steuer von 28,25 % erhoben.

In der Wahrnehmung am Markt werden Sie zudem sehen, dass die Limited & Co. KG gut ankommt, insbesondere weil es große Vorbilder gibt.

Ergebnis: Sie erreichen Flexibilität und Haftungsschutz- letztlich fühlen sich unsere Kunden sicherer als mit ihrem Einzelunternehmen oder der GbR, aber mit sehr ähnlichen Handlungsmöglichkeiten

Praxishinweis: Wenn Ihre Personengesellschaft Limited & Co. KG eine besondere Gewerbeerlaubnis benötigt, verlangen die Gewerbeämter regelmäßig auch die Eintragung der Limited separat bei den Kapitalgesellschaften im deutschen Handelsregister. Das ist sonst nicht der Fall. Damit haben Sie leider nicht nur zusätzliche Eintragungskosten, sondern auch einen IHK- Beitrag zusätzlich zu tragen.


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