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Grafische Darstellung der Holding

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Der Gesellschafter ist der einzige Gesellschafter der Management Holding. Erhält dieser von der Management Holding Gewinne ausgeschüttet, so hat er diese nach seinem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.

Die Management Holding ist mit mindestens 51 % Hauptgesellschafterin der Holding Gesellschaft 1 und 2 und der & Co. KG. In der Regel wird hier eine 100 % und nicht nur 51 % anzusetzen sein. Die 51 % drücken die beherrschende Stellung der Holding aus.

Schütten die Holding Gesellschaft 1 und 2 ihre Gewinne an die Management Holding aus, so werden diese nur mit 5% versteuert, da beherrschende und Holding Gesellschaft Kapitalgesellschaften sind.

Schüttet die & Co. KG Gewinne an die Management Holding aus, genießt diese Gewinnausschüttung nicht das „Holdingprivileg“ mit der 5 % Versteuerung, da es sich bei der & Co. KG um eine Personenhandelsgesellschaft handelt.




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