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Holding
Holdingstrukturen können auch für kleine Unternehmen sinnvoll sein. Eine Holdingstruktur besteht aus mindestens zwei Kapitalgesellschaften, wobei eine der Gesellschaften zumindest mit 1 % an der anderen beteiligt ist. Gesellschafter der Muttergesellschaft wiederum ist in der Regel eine natürliche Person.Seitdem die englische Limited in Deutschland anerkannt ist und die Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt), die so genannte Mini -GmbH gegründet werden kann, ist es auch kleinen und
mittleren Unternehmen möglich, ohne großen Kapitaleinsatz, mehrere Gesellschaften zu gründen.
Welche Vorteile bietet die Holdingstruktur?
Grundsätzlich bietet eine Holdingstruktur zwei verschiedene Vorteile. Zum einen können Betriebsrisiken ausgelagert werden, zum anderen besteht die Möglichkeit erheblicher Steuerersparnis. Der Gewinn der Tochtergesellschaft fließt naturgemäß in die Muttergesellschaft. Diese „Gewinnausschüttung" wird lediglich zu 5 % versteuert. Erst wenn aus der Muttergesellschaft ausgeschüttet wird, findet eine Versteuerung zu „normalen" Steuersätzen statt. Dieser Steuervorteil besteht natürlich auch, wenn eine Tochtergesellschaft veräußert wird. Der Veräußerungserlös fließt in die Mutter und wird zu 5 % versteuert. Plant der Unternehmer also ein Unternehmen „hochzubringen", um dieses nach wenigen Jahren gewinnbringend zu veräußern, ist eine Holdingstruktur geradezu Pflicht.
Gibt es keinen Haken an der ganzen Sache?
Soweit in den Fällen einer Sacheinlage unter dem gemeinen Wert der Einbringende die erhaltenen Anteile innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt veräußert, ist
der Gewinn aus der Einbringung rückwirkend zu versteuern. Die genannten Steuervorteile gelten bei der UG nur eingeschränkt. Hier muss berücksichtigt werden, dass die UG gesetzlich verpflichtet ist, 25 % ihres Jahresgewinns anzusparen. Die Gewinnausschüttung in die Muttergesellschaft kann also nur zu maximal
75 % genutzt werden.
Das sind aber noch lange nicht alle Vorteile der Holdingstruktur:
Ein Praxisbeispiel zeigt es ...
Steuervorteile der Holding
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| Daniel G. Lawlor, Solicitor |
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