Extras - Holding - Steuervorteile der Holding - GO AHEAD

GO AHEAD – der Marktführer für Limiteds in Deutschland.

Ihr Ansprechpartner:

Ihr Ansprechpartner: Herr Kai Anschütz

Herr Kai Anschütz
Kundenbetreuung
Tel. +49 228 95750-88
Fax +49 228 95750-60

Steuervorteile der Holding

GO AHEAD weist darauf hin, dass die nachfolgende Information lediglich allgemeiner Natur ist, nach Vorgaben von unabhängigen Berufsträgern gestaltet wurde, keine Rechts- und Steuerberatung durch GO AHEAD mit dieser Information verbunden ist, eine solche nicht vom Serviceteam der GO AHEAD erwartet werden darf und eine solche nicht durch diese Informationen ersetzt wird:

Ein ganz entscheidender Vorteil ist die Steuerersparnis.
Der Gewinn der Tochtergesellschaft fließt naturgemäß, je nach Höhe der Beteiligung, in die Muttergesellschaft. Diese „Gewinnausschüttung“ wird lediglich zu 5% versteuert als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben (sog. Holdingprivileg, § 8b KStG). Erst wenn aus der Muttergesellschaft ausgeschüttet wird, findet eine Versteuerung zu „normalen“ Steuersätzen statt.  Wird in der Muttergesellschaft reinvestiert, z.B. durch Erwerb einer Immobilie o.ä., verbleibt es bei den 5%. Soll gleichwohl aus der Muttergesellschaft ausgeschüttet werden, bestimmt der Gesellschafter die Höhe und den Zeitpunkt der Ausschüttung, und so auch, wann er wie viel Steuern auf die Ausschüttung zahlen will. Er spielt also praktisch sein eigenes Finanzamt.

Dieser Steuervorteil besteht natürlich auch, wenn eine Tochtergesellschaft veräußert wird. Der Veräußerungserlös fließt in die Mutter und wird zu 5% versteuert.

Plant der Unternehmer also ein Unternehmen „hochzubringen“, um dieses nach wenigen Jahren gewinnbringend zu veräußern, ist eine Holdingstruktur geradezu Pflicht.

 

Ein seltener Ausnahmefall bei der „normalen“ Holdingstruktur.
Die genannten Steuervorteile gelten bei der UG nur eingeschränkt. Hier muss berücksichtigt werden, dass die UG gesetzlich verpflichtet ist, 25% ihres Jahresgewinns anzusparen. Die Gewinnausschüttung in die Muttergesellschaft kann also nur zu maximal 75% genutzt werden.



Rechts- und Steuerberatung

Für Rechts- und Steuerberatung können Sie die Finitum Rechtsanwalts AG, Bonn, um anwaltlichen Rat fragen: Unter 09001-202011 für 1,99 EURO inkl. gesetzlicher MWSt. pro Minute aus dem deutschen Festnetz (Handytarife können davon abweichen) in der Zeit von 9-13 Uhr und 15-18 Uhr werktags von Montag bis Freitag.

 

zurück