Extras - Holding - Steuervorteile der Holding - GO AHEAD

GO AHEAD – der Marktführer für Limiteds in Deutschland.

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Steuervorteile der Holding

GO AHEAD weist darauf hin, dass die nachfolgende Information lediglich allgemeiner Natur ist, nach Vorgaben von unabhängigen Berufsträgern gestaltet wurde, keine Rechts- und Steuerberatung durch GO AHEAD mit dieser Information verbunden ist, eine solche nicht vom Serviceteam der GO AHEAD erwartet werden darf und eine solche nicht durch diese Informationen ersetzt wird:

Mit der Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einer oder mehreren weiteren Kapitalgesellschaften schaffen Sie eine echte steuerliche Gestaltungsmöglichkeit. Der deutsche Gesetzgeber gibt diese selbst in § 8b Körperschaftssteuergesetz vor.

Das System ist überschaubar: Sie gründen mit GO AHEAD eine Limited oder UG mit dem Unternehmensgegenstand "Vermögensverwaltung". Diese Kapitalgesellschaft (Mutter) kann wiederum eine Kapitalgesellschaft (Tochter) gründen - dann gehören die Anteile dieser zweiten Gesellschaft der Gründerin (Mutter).

Die Steuergestaltung, um die es geht, besteht bei Ausschüttungen oder Anteilsverkäufen der Tochtergesellschaft. Diese fließen der Muttergesellschaft zu - jedoch zu 95% steuerfrei. Denn wenn eine Kapitalgesellschaft an einer anderen mit mindestens 1% beteiligt ist, sind sowohl die jährlichen Gewinnausschüttungen, als auch der Veräußerungsgewinn beim Anteilsverkauf steuerprivilegiert.


Ein Rechenbeispiel macht das klar:
Die Gewinnausschüttung sei 10.000,00 EURO:

Es fließen zunächst 95 % steuerfrei zu = 9.500,00 EUR.

500,00 EUR werden mit Körperschaftsteuer = 75,00 EUR und Solidaritätszuschlag = 4,13 EUR belegt. Der Rest über weitere 420,87 EUR fließt der Muttergesellschaft zu.

Ergebnis: Vermögensmehrung bei der Mutter = 9.920,87 EUR.


Mehr Spielraum
Da es dem Eigentümer der Muttergesellschaft frei steht, zu beschließen, ob er einen Zufluss dieses Vermögens zu sich persönlich vornehmen will, kann dieses Geld zunächst der Muttergesellschaft der Vermögensverwaltung dienen.

Insbesondere im Falle eines teilweisen oder gesamten Anteilsverkaufs der Tochter erhält der Unternehmer regelmäßig einen hohen Liquiditätsvorteil. Ohne eine Holding-Struktur hätte er 60 % des Gewinns nach dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern, nur 40 % wären steuerfrei (Teileinkünfteverfahren). Das ist nachteilig für alle, die z. B. lieber eine weitere Geschäftsidee oder eine solide Altersversorgung finanzieren möchten.


Individuelle Lösungen
Da jede Geschäftsidee ihre eigenen Anforderungen hat und Holding-Strukturen recht komplex sein können, bieten wir Ihnen Beratertage mit individueller Beratung durch unabhängige Berufsträgern an. Informieren Sie sich hier


Rechts- und Steuerberatung

Für Rechts- und Steuerberatung können Sie die Finitum Rechtsanwalts AG, Bonn, um anwaltlichen Rat fragen: Unter 09001-202011 für 1,99 EURO inkl. gesetzlicher MWSt. pro Minute aus dem deutschen Festnetz (Handytarife können davon abweichen) in der Zeit von 9-13 Uhr und 15-18 Uhr werktags von Montag bis Freitag.

 

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