GO AHEAD – der Marktführer für Limiteds in Deutschland.
Die KG im Detail
Das kleine ABC der KG
A.
Das Prinzip der KG
Die KG vereint die Vorteile des persönlichen Haftungsschutzes mit der Flexibilität einer Personengesellschaft. Nach deutschem Recht ist sie eine Abwandlung der aus Vollhaftern bestehenden Offenen Handelsgesellschaft (OHG).
Besonders ist die KG auch deshalb, weil sie es zulässt, durch eine Kapitalgesellschaft den persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) zu stellen – und die Haftung aufgrund des niedrigeren Stammkapitals kleiner Kapitalgesellschaften zu beschränken.
B.
Deutsche Personengesellschaft.
Bei der KG gibt es zwei verschiedene Formen von Gesellschaftern: Zum einen den Komplementär, der mit seinem gesamten Vermögen haftet und zum anderen den Kommanditisten, der nur mit seiner Einlage haftet. Die Höhe des Teilhaftungsbetrages (sogenannte Kommanditeinlage) können die Gesellschafter frei bestimmen, auch die Gewinnverteilung. All dies wird im Gesellschaftsvertrag festgehalten.
Bitte beachten Sie, dass der Haftungsschutz bei den Teilhaftern erst mit Eintragung der KG im deutschen Handelsregister sicher eintritt. Gesetzliche Regelungen zur Kommanditgesellschaft finden Sie im Handelsgesetzbuch. Dort sind die Rechte und Pflichten von Vollhaftern und Teilhaftern aufgeführt.
C.
Im Fokus von Einzelunternehmern
Die Erfahrung von GO AHEAD zeigt, dass gerade Einzelunternehmer die Gesellschaftsform KG bevorzugen. Sie sind es gewohnt, direkt aus der Kasse des eigenen Unternehmens heraus zu leben – und empfinden die Regeln einer Kapitalgesellschaft, wie etwa zur verdeckten Gewinnausschüttung, als zu einengend.
Viele unserer Kunden entscheiden sich für die KG, weil sie den Haftungsschutz gewährleistet und ebenso einfach wie kostengünstig gegründet werden kann.
D.
Steuerliche Regelung
Auch die KG ist gewerbesteuerpflichtig. Im Übrigen gilt das sogenannte Gewinnentstehungsprinzip: Entstandene Gewinne sind als „Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb“ persönlich zu versteuern. Möglich ist seit der Steuerreform, Gewinne in der Gesellschaft zu belassen (die sogenannte Thesaurierung) und hierfür einen einheitlichen Steuersatz von 28,25 % zu entrichten.
Die Ltd. & Co. KG wird steuerlich wie die GmbH & Co. KG oder UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG behandelt – nur dass die Gründung der Vollhafterin einfacher ist.
E.
Besondere Gewerbeerlaubnis
Falls Ihre KG eine besondere Gewerbeerlaubnis benötigt, z. B. für ein Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO, wird die besondere Gewerbeerlaubnis stets dem Vollhafter der KG erteilt.
F.
Die richtige Wahl
Die KG bietet für in Deutschland tätige Unternehmern viele Vorteile gegenüber der GmbH oder der GbR.


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