Gesellschaftsformen - Limited & Co. KG - Die Limited & Co. KG im Detail - GO AHEAD

GO AHEAD – der Marktführer für Limiteds in Deutschland.

Die Limited & Co. KG im Detail

Das kleine ABC der Limited & Co. KG

A. Das Prinzip der Limited & Co. KG
B. Echte deutsche Personengesellschaft
C. Im Fokus von Einzelunternehmern
D. Steuerliche Regelung
E. Besondere Gewerbeerlaubnis
F. Die richtige Wahl


A. Das Prinzip der Limited & Co. KG
Die Limited & Co. KG vereint die Vorteile des persönlichen Haftungsschutzes einer Kapitalgesellschaft mit der Flexibilität einer Personengesellschaft. Nach deutschem Recht ist sie eine Sonderform der Kommanditgesellschaft, also einer Personengesellschaft. Besonders ist sie deshalb, weil im Fall der Ltd. & Co. KG der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) keine natürliche Person ist, sondern eben die Limited - und die Haftung aufgrund des niedrigeren Stammkapitals extrem beschränkt werden kann.

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B. Echte deutsche Personengesellschaft
Bei der Ltd. & Co. KG gibt es wie bei jeder Personengesellschaft zwei verschiedene Formen von Gesellschaftern: Zum Einen den Komplementär, der mit seinem gesamten Vermögen haftet und zum Anderen den Kommanditisten, der nur mit seiner Einlage haftet. Bei der Ltd. & Co. KG übernimmt die Limited die Rolle der „Voll"-hafterin, dazu kommen eine oder mehrere Personen, die sich als Teilhafter beteiligen. Die Höhe des Teilhaftungsbetrages (sogenannte Kommanditeinlage) können die Gesellschafter frei bestimmen, auch die Gewinnverteilung. All dies wird im Gesellschaftsvertrag festgehalten.

Bitte beachten Sie, dass der Haftungsschutz bei den Teilhaftern erst mit Eintragung Ihrer Ltd. & Co. KG im deutschen Handelsregister eintritt. Gesetzliche Regelungen zur Kommanditgesellschaft finden Sie im Handelsgesetzbuch. Dort sind die Rechte und Pflichten von Vollhaftern und Teilhaftern aufgeführt.

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C. Im Fokus von Einzelunternehmern
Die Erfahrung von GO AHEAD zeigt, dass gerade Einzelunternehmer die Gesellschaftsform der Ltd. & Co. KG bevorzugen. Sie sind es gewohnt, direkt aus der Kasse des eigenen Unternehmens heraus zu leben - und empfinden die Regeln einer Kapitalgesellschaft, wie etwa zur verdeckten Gewinnausschüttung, als zu einengend.
Viele unserer Kunden entscheiden sich für die Ltd. & Co. KG, weil sie den Haftungsschutz gewährleistet und ebenso einfach wie kostengünstig gegründet werden kann.

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D. Steuerliche Regelung
Auch die Ltd. & Co. KG ist gewerbesteuerpflichtig. Im Übrigen gilt das sogenannte Gewinnentstehungsprinzip: Entstandene Gewinne sind als „Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb" persönlich zu versteuern. Möglich ist seit der Steuerreform, Gewinne in der Gesellschaft zu belassen (die sogenannte Thesaurierung) und hierfür einen einheitlichen Steuersatz von 28,25 % zu entrichten.
Die Ltd. & Co. KG wird steuerlich wie die GmbH & Co. KG behandelt - nur dass die Gründung der Vollhafterin einfacher ist.

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E. Besondere Gewerbeerlaubnis
Falls Ihre Ltd. & Co. KG eine besondere Gewerbeerlaubnis benötigt, z. B. für ein Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO, verlangen die Gewerbeämter auch die separate Eintragung der Limited bei den Kapitalgesellschaften im deutschen Handelsregister. Denn die besondere Gewerbeerlaubnis wird stets der Vollhafterin der KG erteilt. In dem Fall haben Sie leider nicht nur zusätzliche Eintragungskosten, sondern auch einen zusätzlichen IHK- Beitrag zu tragen.

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F. Die richtige Wahl
Die Limited bietet deutschen Unternehmern viele Vorteile gegenüber der GmbH oder der GbR, ihre Erweiterung als Personengesellschaft fügt noch weitere Vorteile hinzu. Welche Rechtsform Ihren Bedürfnissen am besten entspricht, sollten Sie vor dem Gründungsauftrag klären.

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