Die Limited in aller Kürze
Unternehmensgründung leicht gemachtDie Limited zählt wie die deutsche GmbH zu den Kapitalgesellschaften und wird in Deutschland auch als solche behandelt. Sie ist einfach, schnell und günstig zu gründen. Schon binnen 24 Stunden kann sie ihr Haftungsschutzschild über Ihrem Privatvermögen ausbreiten.
Dabei ist der bürokratische Aufwand wesentlich geringer als bei deutschen Gesellschaftsformen: Mit dem Eintrag ins englische Zentralhandelsregister (Companies House) gilt Ihre Limited bereits als gegründet - und Sie genießen den vollen Haftungsschutz. Folgende Punkte müssen Sie bei der Gründung Ihrer Limited festlegen:
- Den Eigentümer (Shareholder) - In der Regel sind Sie das als Gründer meist selbst. Wir informieren Sie aber gerne über andere Möglichkeiten. Dem Shareholder gehört das Unternehmen und ihm steht der Gewinn der Gesellschaft zu. Doch er haftet nicht persönlich für die Schulden der Limited.
- Den Geschäftsführer (Director) - Als Shareholder müssen Sie mindestens einen Director benennen, der das Unternehmen nach außen hin vertritt. Sie können als Shareholder auch sich selbst zum Director benennen.
- Desweiteren verlangt das englische Gesellschaftsrecht nach einem registrierten Firmensitz (Registered Office), einem Verwalter und Ansprechpartner englischen Behörden gegenüber (Company Secretary) sowie nach einer Satzung (Articles of Association). Alle drei Forderungen übernehmen wir für Sie innerhalb des GO AHEAD Servicepakets.
GO AHEAD ist als anerkannter Marktführer bei Limited-Gründungen Ihr kompetenter Partner. Wir werden Ihre Unternehmensgründung so einfach und komfortabel wie irgend möglich gestalten.
* keine Rechts- und Steuerberatung
