Gründen mit GO AHEAD - GO AHEAD live - Expertenstimmen - GO AHEAD

GO AHEAD – der Marktführer für Limiteds in Deutschland.

GO AHEAD GmbH

Kurt-Schumacher-Str. 18 - 20
53113 Bonn
Telefon: 0228 9575088 (internat. +49)
info@go-ahead.de

Expertenstimmen

 

Hans-Jochen Boehncke  Als Gründungsagentur für Gesellschaften ohne Mindestkapital verfügt GO AHEAD über einen einzigartigen Erfahrungsschatz bei der Servicebetreuung von Unternehmern. GO AHEAD weiß, was Gründer benötigen. Einfache Online-Bestellungen ohne Wartezeit, bequem von zu Hause aus.

Rechtsanwalt Hans-Jochen Boehncke,
Vorstand der Finitum Rechtsanwalts AG, Bonn

Kontaktdaten:
Kurt-Schumacher-Str. 18 – 20 / 53113 Bonn / Deutschland
Tel.: +49 228 688226-0 / Fax: +49 228 688226-87
E-Mail: info@finitum.eu / www.finitum.eu



 Christian Hellmuth Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist interessant für Kleinunternehmer, die schnell über einen Haftungsschutz verfügen möchten und kein hohes Kapital im Unternehmen benötigen. (Das heißt nicht, dass sie es nicht hätten!). Auch  ein Holdingmodell lässt mit der Unternehmergesellschaft besonders einfach realisieren.

Christian Hellmuth,
Geschäftsführer der AVIS Steuerberatungsgesellschaft, Berlin

Kontaktdaten:
AVIS Steuerberatungs GmbH
Ruppiner Chaussee 305 / 13503 Berlin / Deutschland
Tel.: +49 30 880978-0 / Fax: +49 30 880978-22
E-Mail: Kanzlei@AVIS-Team.de / www.AVIS-Team.de



 lawlor03.JPG Die vollständige Einführung der Reform des englischen Gesellschaftsrechts im Oktober 2009 erleichtert das tägliche Management der private limited company noch einmal in vielerlei Hinsicht. Meiner Erfahrung nach ist GO AHEAD optimal aufgestellt, um deutsche Unternehmer - auch im unmittelbaren Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen - umfassend zu betreuen und zu begleiten.
  Solicitor Daniel Lawlor,
Heinsberg

Kontaktdaten:
Daniel G. Lawlor / Solicitor
Jägerstraße 34 / 52525 Heinsberg / Deutschland
Tel.: +49 2452 931093 / Fax: +49 2452 931094 / Mobil: 0175 6555222
E-Mail: lawlor.daniel@gmail.com / www.daniel-lawlor.de



Michael Klose  Limited oder UG für den Weg zur GmbH
Unternehmensgründer sollten sich von Beginn an überlegen, welche dieser Rechtsformen, die für sie geeignete ist.

Die UG kann durch bilanzielle Ansparung zur GmbH erwachsen. Aber auch aus der Limited kann im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung eine GmbH werden. Hier liegt ein ganz wesentlicher Vorteil zur UG. Bei dieser ist eine Kapitalerhöhung durch Sacheinlagen unmöglich. Bei der Limited können die Anteile bewertet werden und so kann mit einer Sacheinlage die GmbH gegründet werden, wobei ein hoher Wert der Anteile sogar noch die Bildung einer „angenehmen" Kapitalrücklage ermöglicht.

 

Rechtsanwalt Michael Klose,Witten

Kontaktdaten:
Rechtsanwalt Michael Klose
Diakonissenstr. 18 / 58455 Witten / Deutschland
Tel.: +49 2302 956040 / Fax: +49 2302 956044
E-Mail: anwalt@ra-klose.de / www.ra-klose.de