Die Mini GmbH im Überblick
Die UG (haftungsbeschränkt) auf einen BlickDer sanfte Weg zur GmbH: Die Mini-GmbH
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Variante der GmbH. Als Kapitalgesellschaft ist sie eine juristische Person, bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.
Obwohl schon ab 1 Euro Stammkapital zu gründen, kann sich diese Mini-GmbH zur GmbH „emporarbeiten". Und das tut sie auch. Denn jedes Jahr ist ein Viertel des Gewinns nach Steuern (abzüglich Verlustvortrag) als Gewinnrücklagen in die Bilanz einzustellen. Wenn diese Rücklagen irgendwann das Stammkapital von 25.000 EURO erreicht haben, kann die Mini-GmbH über eine Kapitalerhöhung ohne Rechtsformwechsel zur GmbH werden.
Folgende Punkte sind für die Gründung wichtig:
Stammkapital
Das Stammkapital von mindestens einem Euro ist bar zu erbringen und muss bei der Gründung beim Gesellschafter vorhanden sein.
Inländische Geschäftsanschrift
Jede deutsche Kapitalgesellschaft muss eine inländische Geschäftsanschrift angeben, unter der sie erreichbar ist. Dennoch besteht mit der UG (haftungsbeschränkt) die Möglichkeit, den tatsächlichen Verwaltungssitz und Ort der Geschäftsleitung ins Ausland zu verlegen - wie bei einer englischen Limited.
Musterprotokolle
Für die UG (haftungsbeschränkt) hat der Gesetzgeber zwei Musterprotokolle für unterschiedliche Gründerbedürfnisse vorgegeben:
Das eine für die Gründung durch 1 Gesellschafter und 1 Geschäftsführer, welche verschiedene Personen sein können, aber nicht müssen (Ein-Mann-Gesellschaft zulässig).
Das andere Musterprotokoll kann mit maximal 3 Gesellschaftern und höchstens 1 Geschäftsführer genutzt werden.
Individueller Gesellschaftsvertrag
Es ist zulässig, statt der Musterprotokolle eine individuelle Satzung zu verwenden - wie es bei einer GmbH-Gründung üblich ist. Das ist sogar notwendig, wenn mehr als 3 Gesellschafter oder mehr als 1 Geschäftsführer erwünscht sind. Auch dann kann eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gegründet werden - allerdings ohne das Kostenprivileg der Musterprotokolle. Der Notar darf dann zu den Gebührensätzen einer GmbH-Gründung abrechnen, trotz des niedrigeren Stammkapitals der UG.
Handelsregistereintrag
Mit der Eintragung ins Handelsregister ist Ihre Unternehmergesellschaft gegründet. Die Anmeldung übernimmt ein Notariat, da nur dieses auf elektronische Weise die Daten zum Registergericht melden darf.